In Deutschland wurden im Jahr 2022 insgesamt 57.214 Patentanmeldungen eingereicht, einschließlich der vom Europäischen Patentamt erteilten Patente mit Wirkung in Deutschland. Die Anzahl der in Deutschland gültigen Patente belief sich im Jahr 2022 auf insgesamt 917.053.
Patentanmeldung in Deutschland
Um ein Patent in Deutschland anzumelden, muss die Erfindung in den Antragsunterlagen ausreichend klar und vollständig offenbart werden, damit sie von einer fachkundigen Person leicht ausgeführt werden kann. Die Patentanmeldung muss eine technische Beschreibung der Erfindung, Patentansprüche, gegebenenfalls Zeichnungen, eine Zusammenfassung und die Bezeichnung des Erfinders enthalten.
Die Antragsteller haben 12 Monate Zeit, um eine Patentanmeldung in Deutschland unter Berufung auf die Priorität einzureichen. Die offizielle Sprache der deutschen Patentanmeldung ist Deutsch, aber eine beglaubigte deutsche Übersetzung einer in Englisch oder Französisch eingereichten Anmeldung kann innerhalb von 12 Monaten nach der Anmeldung oder innerhalb von 15 Monaten nach dem frühesten Prioritätsdatum eingereicht werden.
Prüfung von Patentanmeldungen
Patentanmeldungen in Deutschland durchlaufen sowohl formelle als auch materielle Prüfungen. Der Antrag auf Durchführung einer materiellen Prüfung muss innerhalb von sieben Jahren nach der Einreichung der deutschen Patentanmeldung gestellt werden. Die Bearbeitungszeit von der Antragstellung auf materielle Prüfung bis zur Erteilung beträgt etwa 2-3 Jahre.
Europäische und internationale Patentanmeldungen
Neben der nationalen Patentanmeldung in Deutschland können Erfinder auch eine europäische Patentanmeldung beim Europäischen Patentamt (EPA) einreichen. Ein europäisches Patent hat gemäß Artikel 64(1) des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) dieselbe Wirkung wie ein national erteiltes Patent.
Darüber hinaus können Erfinder innerhalb von 12 Monaten nach der nationalen Anmeldung eine internationale Patentanmeldung im Rahmen des Patentzusammenarbeitsvertrags (PCT) einreichen. Die PCT-Anmeldung wird an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) weitergeleitet, und nach einer internationalen Recherchephase werden in den einzelnen Ländern, in denen ein Patent beantragt werden soll, getrennte Verfahren durchgeführt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was sind die Voraussetzungen für eine Patentanmeldung in Deutschland?
Die Erfindung muss neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sein. Sie muss in den Antragsunterlagen ausreichend klar und vollständig offenbart werden.
Wie lange dauert es, bis ein Patent in Deutschland erteilt wird?
Die Bearbeitungszeit von der Antragstellung auf materielle Prüfung bis zur Erteilung beträgt etwa 2-3 Jahre.
Kann ich mein Patent auch in anderen Ländern anmelden?
Ja, innerhalb von 12 Monaten nach der nationalen Anmeldung können Sie eine internationale Patentanmeldung im Rahmen des Patentzusammenarbeitsvertrags (PCT) einreichen.
Erklärung verwendeter Begriffe
– Patentanmeldung: Ein formeller Antrag, der bei einer Patentbehörde eingereicht wird, um ein Patent für eine Erfindung zu erhalten.
– Priorität: Das Recht, das Datum der ersten Patentanmeldung in einem Land als Bezugsdatum für die Beurteilung der Neuheit und erfinderischen Tätigkeit in späteren Anmeldungen in anderen Ländern zu verwenden.
– Europäisches Patentamt (EPA): Eine internationale Organisation, die europäische Patente für Erfinder erteilt.
– Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT): Ein internationaler Vertrag, der ein vereinfachtes Verfahren für die Anmeldung von Patenten in mehreren Ländern ermöglicht.
– Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO): Eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen, die sich mit Fragen des geistigen Eigentums befasst.